Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
Staatlich geprüft
und anerkannt

Zuständige Behörde
Staatliche Zentralstelle
für Fernunterricht (ZFU)
Staatliche Prüfung und Anerkennung von Fernlehrgängen
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen.
Die ZFU überwacht die methodisch/didaktische, sowie die verbraucherrechtliche Qualität des jeweiligen Fernlehrgangs und entscheidet bundesweit über die Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden.
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Beratung der Länder in Fragen des Fernunterrichts; sowie die Beobachtung und Förderung zur Entwicklung des Fernunterrichts in Deutschland.
Die rechtlichen Vorgaben gründen sich auf das Fernunterrichtsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4.Dezember 2000 (BGBL.I, S.1670), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl.I, S. 3642); den Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 (GV NW S. 102), in Kraft getreten am 1. April 1979 (GV NW S. 232), geändert durch Staatsvertrag vom 4. Dezember 1991 /GV NW 1992, S. 275), in Kraft getreten am 1. Februar 1994 (GV NW S. 76) und die Richtlinien für die Arbeit der ZFU vom 27.11.1979.

Kurzbeschreibung des Fernlehrgangs
trainr. Academy
Fußballtrainer/-in
Zulassungsnummer: | 7386921 |
Institut: | Fußball Agentur Deutschland GmbH Virchowstraße 14 76133 Karlsruhe |
Telefon: | +49 721 957936 30 |
E-Mail: | info@trainr.de |
Webseite: | https://www.trainr.de |
Lehrgangskosten: 1.400 €
Gesamtkosten: 1.400 €
